Falsche Zeugenaussage.
Am 17. Juli 1903 fand vor einem Vierrichtersenat des Reichenberger Kreisgerichtes die Verhandlung gegen die 25 Jahre alte Dienstmagd Anna Blumrich aus Arnsdorf
wegen falscher Zeugenaussage statt. Die Angeklagte hatte im Jahre 1900 ein uneheliches Kind geboren und bezeichnete den Wirtschaftsbesitzerssohn Franz Altmann in Schönwald bei Gericht fälschlich
als dessen Vater. Das Urteil lautet auf vier Monate schweren Kerker.